BAFA-Förderung für KMU

BAFA-Unternehmensberatung für KMU

André Porsch Consulting ist im BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ als Beratungsunternehmen gelistet.

Kleine und mittlere Unternehmen können für eine individuelle Unternehmensberatung einen Zuschuss erhalten, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Einzelberatungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Die Beratung umfasst eine Analyse Ihrer Ausgangslage, die Benennung wesentlicher Schwachstellen und auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Handlungsempfehlungen mit konkreten Hinweisen zur Umsetzung.

Meine Schwerpunkte sind Cyber Resilience, AI Governance und NIS2 Governance Readiness. Angrenzende Beratungsanliegen besprechen wir gern im Einzelfall.

Mehr zu Cyber Resilience → Mehr zu AI Governance → Mehr zu NIS2 Governance Readiness →

Ob Ihr konkretes Vorhaben förderfähig ist, richtet sich nach dem Beratungsgegenstand und den geltenden Förderbedingungen. Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen werden in diesem Programm nicht gefördert.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen derzeit 3.500 Euro pro Beratung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Standort der beratenen Betriebsstätte.

80 %, maximal 2.800 Euro: in den neuen Bundesländern, ausgenommen Berlin und die Region Leipzig, sowie in den Regionen Lüneburg und Trier.

50 %, maximal 1.750 Euro: in den alten Bundesländern, ausgenommen die Regionen Lüneburg und Trier, sowie in Berlin und der Region Leipzig.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, am Markt tätige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.

Als KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Partner- und verbundene Unternehmen werden dabei mitberücksichtigt.

Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen mit Beteiligungsverhältnissen zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie bestimmte selbst beratend oder schulend tätige Unternehmen. Die vollständigen Voraussetzungen und Ausschlüsse finden Sie in den offiziellen BAFA-Informationen.

Auch bereits gegründete junge Unternehmen und Solo-Selbstständige können antragsberechtigt sein. Besteht Ihr Unternehmen bei Antragstellung noch kein Jahr, ist zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner erforderlich.

So läuft eine BAFA-geförderte Beratung ab

1. Beratungsanliegen klären

Zunächst klären wir, welche Frage bearbeitet werden soll, welches Ergebnis Sie benötigen und ob das Vorhaben zu meinen Schwerpunkten und in den Förderrahmen passt.

2. Förderantrag stellen

Den Förderantrag stellen Sie online über die Antragsplattform des BAFA. Die von Ihnen gewählte Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie ein Informationsschreiben, das den Beratungsbeginn erlaubt.

Erst nach Erhalt dieses Schreibens schließen wir den Beratungsvertrag und beginnen mit der Beratung. Das Schreiben ist noch keine Förderzusage.

3. Beratung durchführen

Die geförderte Beratung umfasst höchstens fünf Beratungstage.

4. Beratungsbericht und Nachweise einreichen

Ich dokumentiere die Ergebnisse in einem Beratungsbericht, den wir beide unterschreiben. Sie bezahlen die Beratungskosten zunächst vollständig und weisen die Zahlung im Verwendungsnachweis nach.

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss die Beratung abgeschlossen und der Verwendungsnachweis eingereicht sein. Anschließend entscheidet das BAFA über Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses.

Aktueller Förderzeitraum

Die aktuelle Förderrichtlinie gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Die Beratung selbst kann danach noch innerhalb der Frist aus dem Informationsschreiben stattfinden.

Je Unternehmen sind höchstens zwei Beratungen pro Jahr und insgesamt fünf während der Laufzeit der Richtlinie förderfähig.

Stand: 1. Oktober 2026

Sie haben ein konkretes Beratungsanliegen?

Sie müssen vor dem ersten Gespräch noch nicht abschließend wissen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist. Schildern Sie mir kurz, welche Frage Sie klären möchten und welches Ergebnis Ihr Unternehmen benötigt.

Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihr Beratungsvorhaben abzugrenzen und einzuschätzen, ob eine BAFA-Förderung dafür in Betracht kommt.

Über Förderfähigkeit, Förderhöhe, Bewilligung und Auszahlung entscheidet das BAFA. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.